Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes im Schützenverein Ashausen ab Donnerstag, 28. Mai 2020

Von | 14.05.2020
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Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

endlich kann ich mal wieder etwas Positives berichten. Wir dürfen eingeschränkt wieder schießen.
Da unser KK- Schießstand zum Outdoorbereich zählt, ist das Training ab dem 28. Mai 2020 auf 5 Ständen wieder zulässig. Der Luftgewehrstand bleibt bis auf Widerruf geschlossen. Es gelten aber besondere Regeln.
Alle Schützinnen und Schützen, die ein eigenes Gewehr haben, dürfen damit unter Einhaltung der Regeln und nach vorheriger Anmeldung schießen.
Für Schützinnen und Schützen, die keine eigene KK-Waffe haben, gilt folgendes:
Es kann eine Vereinswaffe gewählt werden. Diese wird dann der Schützin oder dem Schützen bis auf Widerruf fest zugewiesen und ist auch nur von dieser Person aus der Waffenkammer zu holen, zu benutzen und wieder in der Waffenkammer einzulagern. Leider ist die Anzahl der Vereinsgewehre limitiert, daher bitte Rückmeldung wer aktiv am Trainingsbetrieb  teilnehmen möchte. Rückmeldung telefonisch unter 0172-4279112 oder per Email bis zum 21. Mai 2020 an mich. Die Waffen werden dann zugewiesen.

Anmeldungen für das Schießen bitte über die WhatsApp-Gruppe, damit die Zeitfenster abgestimmt werden können.

Regeln:
Schützenhaus:
• Im Schützenhaus gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Es ist ein möglichst großer Abstand, mindestens jedoch 2 Meter, zwischen den anwesenden Personen einzuhalten. Körperkontakte müssen unterbleiben.
• Die Gastronomie und alle weiteren für das Training nicht erforderlichen Gemeinschaftseinrichtungen sind geschlossen.
• Zutritt zum Schützenhaus ist nur zur Ausübung des Schießsportes erlaubt. Der Wettkampfbetrieb und Zuschauerbesuche sind untersagt.
• An mehreren Stellen werden Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. Diese sind angemessen oft, grundsätzlich nach dem Besuch des WCs und beim Betreten und Verlassen des Schützenhauses, zu benutzen.
• Das WC ist grundsätzlich nur von einer Person zurzeit zu benutzen.
• Nach Betreten des Schützenhauses hat sich jede Schützin und jeder Schütze an der Scheibenausgabe anzumelden. Der Name der Person, Zeit des Zugangs und Verlassens des Schützenhauses werden protokolliert. Die Tür zur Auswertung bleibt geschlossen und der Zugang ist nur für das Personal zulässig. Munitionsverkauf und Anmeldung erfolgt über die Durchreiche.

Waffenkammer:
• Es hat sich grundsätzlich nur eine berechtigte Person in der Waffenkammer aufzuhalten.

KK-Schießstand:
• Es wird nur jeder zweite Stand für das Training geöffnet (ungerade Zahlen).
• Direkt am Stand kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden. Beim Verlassen des Standes ist diese grundsätzlich wieder anzulegen.
• Standzuweisungen erfolgen an der Scheibenausgabe
• Für Schützinnen und Schützen, die keine eigene KK-Waffe haben, gilt folgendes:
Es kann eine Vereinswaffe gewählt werden, diese wird dann der Schützin oder dem Schützen bis auf Widerruf fest zugewiesen und ist auch nur von dieser Person aus der Waffenkammer zu holen, zu benutzen und wieder in der Waffenkammer einzulagern.

Allgemein:
• Da nur 5 Schießstände gleichzeitig zur Verfügung stehen und kein Wartebereich erlaubt ist, ist eine Reservierung über die WhatsApp-Gruppe unbedingt erforderlich. Die Zeitfenster werden bekanntgegeben.
• Bei Zuwiderhandlungen wird die Person einmalig ermahnt. Bei wiederholtem Verstoß gegen die o.g. Regeln wird die Person vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen. Die Vorgaben gelten für alle Trainingstage bis auf Widerruf.

Marco Bürger (1. Vorsitzender)
Schützenverein Ashausen und Umgegend v. 1949                                                  Stand 13. Mai 2020