Am 4. Dezember 2015 nahmen die Deutsche UNESCO-Kommission und die Kultusministerkonferenz das „Schützenwesen in Deutschland“ in das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes auf. In ihrer Begründung würdigen das zuständige Expertenkomitee und die Kultusministerkonferenz das Schützenwesen:
„Als Ausdruck lokal aktiver Kulturpraxis mit lebendiger Traditionspflege, die stark in örtliche Sozial- und Kulturmilieus eingebunden ist. Es gibt vielfältige Maßnahmen zu Weitergabe, unterschiedliche Formen der Jugendarbeit und eine aktive Pflege regionaler und europäischer Verbindungen. Auch die Verpflichtung gegenüber sozialem Engagement und ziviler Kultur im Umgang mit Waffentechnik und Waffengebrauch sowie der integrative Charakter wurden hervorgehoben.“