Beitritt und Beiträge

Unser Verein ist immer auf der Suche nach neuen Mitgliedern, egal ob für die Damen, Jugend, oder Herren.

Wenn Sie oder Ihre Familie über eine Mitgliedschaft nachdenken, sprechen Sie uns einfach an, wir informieren Sie gern.
Hier finden Sie unseren Beitrittsformular als PDF Date: AUFNAHMEANTRAG
Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung und Weitergabe personenbezogener Daten Einwilligungserklaerung

Einverständniserklärung gemäß § 27 WaffG. Für Minderjährige zur Teilnahme am offiziellen Schießbetrieb (Training und Wettkampf) Einverständniserklärung gemäß § 27 WaffG  als PDF Herunterladen

Unsere Mitgliedsbeiträge im Überblick (Neu ab 1/2025):
Abbuchung je zur Hälfte zum 1. April und zum 1. Oktober

  • Jugendliche bis 21 Jahre: 32,00 € / Jahr
  • Jugendliche bis 25 Jahre
    • weiblich: 48,00 € / Jahr
    • männlich: 60,00 € / Jahr
  • Damen: 105,00 € / Jahr
  • Herren:  125,00 € / Jahr
  • Familien: 190,00 € / Jahr
  • Ehrenmitglieder 44,00 € / Jahr

Unsere Beitrittsformular als PDF Datei: AUFNAHMEANTRAG 
Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung und Weitergabe personenbezogener Daten Einwilligungserklaerung

Einverständniserklärung gemäß § 27 WaffG. Für Minderjährige zur Teilnahme am offiziellen Schießbetrieb (Training und Wettkampf) Einverständniserklärung gemäß § 27 WaffG  als PDF Herunterladen

 

 

Auszug aus der Satzung gültig ab 16. Februar 2018

§ 4) MITGLIEDSCHAFT IM VEREIN
Mitglied im Verein kann werden:
a) jeder, der bzw. die das 21. Lebensjahr vollendet hat, als ordentliches Mitglied
b) jeder Jugendliche, der, b die das 16. Lebensjahr vollendet hat, als Jungschütze.
c) jede(r) Schüler(in), der / die das 1 Lebensjahr vollendet hat.

Der Verein kann Mitglieder zu Ehrenmitgliedern ernennen.  Über  die  Ernennung  entscheidet  der Vorstand.

§ 5) ANMELDUNG

Die Anmeldung muss schriftlich auf vorgedrucktem Formular erfolgen.
Bei  Jugendlichen  und  Schülern  muss  ein  Erziehungsberechtigter,  bzw.  der gesetzliche Vertreter, unterschreiben.
Die Aufnahme erfolgt nach vorstehenden Bedingungen.  Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Aufnahme.
Der Beginn der Mitgliedschaft kann zum 1.1. und 1.7. eines jeden Kalenderjahres erfolgen.

§ 16) AUSTRITT und Ausschluss

Der Austritt kann nur schriftlich mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Schluss des Kalenderjahres erklärt werden.
Die Mitgliedschaft kann auch durch Ausschluss aufgehoben werden. Ein Ausschluss kann vom
Vorstand nur einstimmig beschlossen werden.

 

Satzung Download:
Satzung

Datenschutzerklärung Download:
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