Auszug aus der Satzung gültig ab 16. Februar 2018§ 4) MITGLIEDSCHAFT IM VEREIN Mitglied im Verein kann werden: a) jeder, der bzw. die das 21. Lebensjahr vollendet hat, als ordentliches Mitglied b) jeder Jugendliche, der, b die das 16. Lebensjahr vollendet hat, als Jungschütze. c) jede(r) Schüler(in), der / die das 1 Lebensjahr vollendet hat. Der Verein kann Mitglieder zu Ehrenmitgliedern ernennen. Über die Ernennung entscheidet der Vorstand.§ 5) ANMELDUNG Die Anmeldung muss schriftlich auf vorgedrucktem Formular erfolgen. Bei Jugendlichen und Schülern muss ein Erziehungsberechtigter, bzw. der gesetzliche Vertreter, unterschreiben. Die Aufnahme erfolgt nach vorstehenden Bedingungen. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Aufnahme. Der Beginn der Mitgliedschaft kann zum 1.1. und 1.7. eines jeden Kalenderjahres erfolgen.§ 16) AUSTRITT und Ausschluss Der Austritt kann nur schriftlich mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Schluss des Kalenderjahres erklärt werden. Die Mitgliedschaft kann auch durch Ausschluss aufgehoben werden. Ein Ausschluss kann vom Vorstand nur einstimmig beschlossen werden.